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WORKSHOP: Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an Thüringer Hochschulen

Veröffentlicht am | TKG | , ,

Der Workshop fokussiert die praktische Umsetzung der Rechtsgrundlagen von Gleichstellungsbeauftragten
an Hochschulen. Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
steht die eigene Rolle als Gleichstellungsbeauftragte im Mittelpunkt des Workshops.
Die Veranstaltung vermittelt Handlungssicherheit im Umgang mit Gleichstellungsfragen und
typischen Widerständen. Der Workshop ist interaktiv angelegt und bietet Raum für Fragen,
Erfahrungsaustausch und Diskussionen. Die Teilnehmenden sind eingeladen, eigene Fragen und
Fallbeispiele einzubringen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Workshops:

Einführung in rechtliche Rahmenbedingungen der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen

  • Wichge Rechtsgrundlagen der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen auf Bundes- und
    Landesebene (Schwerpunkt: Thüringer Gleichstellungsgesetz und Thüringer
    Hochschulgesetz)
  • Rechte, Pflichten und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (Teilnahme-, Rede- und
    Antragsrecht in Gremien, Akteneinsicht, Beanstandung und Widerspruchsrecht etc.)
  • Rechtliche Grundlagen und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsarbeit in
    Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
  • Gleichstellungsaspekte bei Ausschreibung, Auswahl und Dokumentation

Auseinandersetzung mit Widerständen und Konflikten

  • Handlungskompetenz von Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen des Gleichstellungsrechts
  • Typische Herausforderungen und Fallstricke in der Praxis
  • Strategien für Gleichstellungsbeauftragte beim Umgang mit Widerständen und Konflikten
  • Austausch, Reflexion und Diskussion eigener Fälle

Der von Rechtsanwältin Dr. Juliane Lorenz geleitete Workshop richtet sich an Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Hochschulen und wird am 09. Juli 2026 von 09:00 bis 15:00 Uhr als Onlineveranstaltung angeboten.

Weitere Informationen zum Workshop und zur Anmeldung können Sie der Ausschreibung entnehmen.